Wenn die Vergabestelle nun vorbringt, beim Kriterium Produktion werde primär erwartet, dass die Anbieterin in engem Kontakt mit der Produzentin stehe und dieselbe Gewährleistung / Garantie biete, wie dies von einer Produzentin i.e.S. erwartet werden könne, setzt sie sich mit dieser Interpretation in Widerspruch zu ihren eigenen Ausschreibungsunterlagen. Die Vergabestelle hat vorliegend nicht nur mehrjährige Erfahrung in der Lieferung von Brandschutzausrüstung, sondern an erster Stelle in der Produktion von Brandschutzausrüstung verlangt. An diese eigene Vorgabe ist sie gebunden (vgl. oben Erw.