Den Eignungskriterien sei nicht explizit zu entnehmen, dass einzig Produzenten zum Submissionsverfahren zugelassen seien. Bei richtiger Lesart der Eignungskriterien richte sich die Submission entgegen der Behauptung der Beschwerdeführerin nicht ausschliesslich an Anbieter mit eigener Produktionsstätte. Vielmehr werde Erfahrung in der Produktion und Lieferung erwartet (Stellungnahme der Beschwerdegegnerin vom 1. Dezember 2021, S. 3; Beschwerdeantwort Beschwerdegegnerin, S. 8 f.; Duplik Beschwerdegegnerin, S. 5). - 15 -