lässigen Kundendienst mit einem ausreichenden zweckorientierten Schadensmanagement anbieten. Beim Kriterium Produktion werde also primär erwartet, dass die Anbieterin in engem Kontakt mit der Produzentin stehe und dieselbe Gewährleistung / Garantie biete, wie dies von einer Produzentin i.e.S. erwartet werden könne. Sowie Produzentinnen i.e.S. über eine Verkaufsabteilung verfügten, so verfügten auch Händler und Importeure über Fachleute mit Kenntnissen in der Herstellung. Die Eigenschaft Produzentin könne daher in der vorliegenden Ausschreibung nicht massgebend sein, um eine Anbieterin zum Vornherein auszuschliessen. Allein das Merkmal Produktion sei kein ausreichendes Kriterium.