1.3. Die Beschwerdegegnerin vertritt den Standpunkt, dass das von der AGV durchgeführte Verfahren den Ausschreibungsunterlagen entsprochen und aufgrund der korrekt gewichteten Zuschlagskriterien zum Zuschlag an das beste und wirtschaftlich günstigste Angebot geführt habe. Sie erfülle offensichtlich sämtliche Eignungskriterien. Ihr Angebot habe die Hürden der ersten und zweiten Auswertungsphase genommen und sei zur dritten Auswertungsphase zugelassen worden, in der es die besten Bewertungen und folgerichtig den Zuschlag erhalten habe (Beschwerdeantwort Beschwerdegegnerin, S. 5 ff.; vgl. auch Duplik, S. 5 ff.).