Die angefochtene Verfügung erging zwar am 18. Oktober 2021 und damit nach Inkrafttreten des neuen Rechts; das ihr zugrunde liegende Vergabeverfahren "Beschaffung von Brandschutzjacken und Brandschutzhosen für die Feuerwehren im Kanton Aargau" wurde jedoch mit öffentlicher Ausschreibung vom 5. Juni 2020 eingeleitet (vgl. lit. A oben). Anwendbar sind somit das Submissionsdekret vom 26. November 1996 (SubmD; SAR 150.910) und die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994 / 15. März 2001 (aIVöB; SAR 150.950) (vgl. auch unten Erw. I/2.3.2).