3. Subeventualiter sei die Verfügung der AGV Aargauischen Gebäudeversicherung vom 18. Oktober 2021 aufzuheben und es sei der A. mit dem Angebot "L" der Zuschlag im Submissionsverfahren betreffend "Beschaffung von Brandschutzausrüstungen für die Feuerwehren im Kanton Aargau" zu erteilen. 4. Subsubeventualiter sei die Verfügung der AGV Aargauischen Gebäudeversicherung vom 18. Oktober 2021 aufzuheben und es sei die AGV Aargauische Gebäudeversicherung anzuweisen ein neues Submissionsverfahren betreffend "Beschaffung von Brandschutzausrüstungen für die Feuerwehren im Kanton Aargau" durchzuführen.