1. Es sei die Verfügung der AGV Aargauischen Gebäudeversicherung vom 18. Oktober 2021 aufzuheben und es sei der A. mit ihrem Angebot "K" der Zuschlag im Submissionsverfahren betreffend "Beschaffung von Brandschutzausrüstungen für die Feuerwehren im Kanton Aargau" zu erteilen. 2. Eventualiter sei die Verfügung der AGV Aargauischen Gebäudeversicherung vom 18. Oktober 2021 aufzuheben und es sei der A. mit ihrem Angebot "O" der Zuschlag im Submissionsverfahren betreffend "Beschaffung von Brandschutzausrüstungen für die Feuerwehren im Kanton Aargau" zu erteilen.