Beim vorliegenden Bauvorhaben gibt es weder Anzeichen für schwierige geologische oder topographische Verhältnisse noch für eine Verletzung der Regeln der Baukunde. Rückverankerungen in Grundstücke der Nachbarn sind gemäss den Angaben des Gemeinderats X. keine geplant (Beschwerdeantwort, S. 20 Rz. 64). Die Bauherrschaft selber versichert, dass - 25 -