Aus dem Plan "Längs- /Querschnitte", 1:100, vom 26. Oktober 2020 (Vorakten, act. 106) ergibt sich zwar für das gestaltete Terrain auf der Bauparzelle ein um 82 cm höheres Niveau als an der südwestlichen Parzellengrenze. Doch gilt es zu berücksichtigen, dass das gewachsene Terrain im Grenzbereich schon heute ein Gefälle und dann zur Mitte der Bauparzelle hin wiederum eine Senke aufweist. Mit der geplanten Terrainauffüllung wird bezweckt, das Terrain auf der Bauparzelle auszugleichen, was auch bewirkt, dass das Gefälle zur südwestlichen Parzellengrenze hin neu gleichmässiger und weniger steil wird (vgl. dazu die nachfolgende Abbildung 1).