Und auch die grosse Flachdachbaute auf der Parzelle Nr. 1121 liegt nicht weit von der Dorfzone entfernt. Weshalb nur und gerade die von der W.-Gasse aus sichtbaren Gebäude ein Satteldach aufweisen müssten, um sich genügend in die bauliche Umgebung einzuordnen, ist nicht ersichtlich. Eine allmähliche Veränderung der Dachlandschaft in der Zone W2, dokumentiert durch die Flachdachbauten auf den Parzellen Nrn. 1120, 1121, 1124, 4947, 4948, 5331–5334, 5335–5338, 5339–5342 und 6588, wo Schrägdächer ansonsten weiterhin über die gesamte Zone hinweg dominieren, wurde vom Gesetzgeber auch in den dorfzonennahen Bereichen bewusst in Kauf genommen.