Die Beschwerdeführer erwähnen in diesem Zusammenhang die entlang der Tiefgaragenausfahrt auf der Süd- bzw. Südwestseite auf dem Baugrundstück vorgesehene Begrünung bzw. Bepflanzung. Gemäss dem Baueingabeplan "Umgebungsgestaltung, 1:100, vom 26. Oktober 2020 (Vorakten, act. 107) sind an dieser Stelle Gräser geplant, der Gemeinderat spricht im Baubewilligungsentscheid von einer Rabatte (Vorakten, act. 5), worunter man eine Grünfläche mit Zierpflanzen versteht. Durch regelmässigen Schnitt kann man solche Bepflanzungen durchaus auf eine Höhe von 60 cm begrenzen. Dasselbe gilt auch für die bereits vorhandene niedrige Hecke auf der Parzelle Nr. ddd entlang des dortigen Fusswegs.