Dagegen nehmen sich die mit Rasenfugensteinen belegten 1,83 m (im Strassenanstoss), die es für die Zufahrt zum oberirdisch angelegten Besucherparkplatz (zusätzlich) braucht, relativ bescheiden aus. Der insgesamt hohe Grünflächenanteil des Bauvorhabens schafft dabei einen Ausgleich für den relativ hohen Befestigungsgrad des Vorgartenbereichs (gegenüber dem Z.-Weg) (vgl. zur Aussenraumgestaltung Vorakten, act. 102 und 107). Der Verzicht auf einen oberirdischen Besucherparkplatz und dessen Anordnung in der Tiefgarage erscheint dem Verwaltungsgericht wegen erschwerter Zugänglichkeit weiterhin nicht als praxistaugliche Lösung.