Insbesondere bei kleineren Mehrfamilienhäusern in den älteren Einfamilienhausquartieren sei eine Reduktion der Parkplatzzahl durch Festlegung einer Ober- und Untergrenze anzustreben. Die verwendeten Begriffe "anzustreben" und "möglichst" verdeutlichen, dass es sich beim Grünanteil von ca. 2/3 um einen generellen Richtwert handelt, von dem im Einzelfall abgewichen werden darf, wenn sich damit kein befriedigendes Ergebnis erzielen lässt.