wieder eingehalten werden, um dem X. Modell Rechnung zu tragen. Der Besucherparkplatz könnte dabei auch in einer Nische vor dem Garagentor angeordnet werden, so dass er ohne Schlüssel oder Funkfernsteuerung angefahren werden könnte. Soweit die Lieferdienste als Argument gegen einen unterirdischen Besucherparkplatz ins Feld geführt würden, sei dem entgegenzuhalten, dass diese ihre Fahrzeuge immer am Strassenrand anhielten und sich nicht auf die Besucherparkplätze begäben.