Weil die Einhaltung dieser Vorgabe ohne weiteres möglich sei, dürfe nicht davon dispensiert werden. Der Besucherparkplatz könnte auch in der Einstellhalle platziert werden, wo es gemäss den Ausführungen in der Baubewilligung (Vorakten, act. 10) einen Parkplatz zu viel habe. Dadurch würde sich der Anteil befestigter Fläche entlang dem Z.-Weg um mindestens 4 m reduzieren und der Grünflächenanteil von 2/3 könnte - 17 -