Nach den Baueingabeplänen (vgl. Vorakten, act. 102) soll dies nicht der Fall sein. Gemäss Grundbuchauszug zur Parzelle Nr. aaa beträgt jedoch die Wegfläche sogar 161 m2 (Vorakten, act. 146), was bei einer Weglänge von ca. 63 bis 63,5 m (vgl. dazu ebenfalls den nachfolgenden Auszug aus dem Katasterplan auf dem Geoportal des AGIS) eine Wegbreite von deutlich über 2 m ergibt. Nun gilt es allerdings zu bedenken, dass sich das öffentliche Fusswegrecht gemäss - 16 -