In der Baubewilligung des Gemeinderats X. wird festgestellt, dass die in der Wohnzone W2 zulässige Ausnützungsziffer von 0,5 mit dem vorliegenden Projekt um den Faktor 0,003 überschritten sei und die anrechenbaren Geschossflächen somit um 3,68 m2 reduziert werden müssten, was per Auflage angeordnet wurde (Vorakten, act. 3 und 8). Dabei ging der Gemeinderat von einer anrechenbaren Grundstücksfläche von 1'372 m2 (1'503 m2 minus 131 m2 Verkehrsfläche aus).