BauV zu den anrechenbaren Geschossflächen zur Berechnung der Ausnützungsziffer hinzuzählen. Anders als in eine voll ausgerüstete Wohnung integrierte Nebenräume liessen sich die geplanten Veloräume gerade nicht nachträglich ohne grösseren Aufwand und unbemerkt zu Wohnraum umbauen und umfunktionieren. Dadurch entstünden in den Erdgeschossen zwei anstatt nur je eine Wohnung, was sich bei der Sonnerieanlage und den Briefkästen bemerkbar machen würde. Zudem müssten für die Nutzung der Veloräume als Wohnraum zusätzlich je eine Küche und Sanitärzelle eingebaut werden, womit auf den vorgegebenen 23,39 m2 nicht mehr sehr viel Platz für die Möblierung des Wohnraums bliebe.