Der Gemeinderat hat einem solchen Anschluss bereits mit der zitierten Auflage zugestimmt, falls sich die Massnahme nach einer Baugrunduntersuchung (vor Bauausführung) und Einschätzung von Fachleuten als notwendig herausstellen sollte. Das Mitspracherecht der Nachbarn ist gewahrt, indem sie die Rechtmässigkeit und Geeignetheit der Auflage mit einer Beschwerde gegen die Baubewilligung – wie im Falle der Beschwerdeführer geschehen – zur Disposition stellen können. Gegenüber den Parzellen Nr. ddd bis ggg ist im Übrigen eine Stützmauer geplant bzw. dürfte dort auch die Tiefgarageneinfahrt dafür sorgen, dass das Baugrundstück nicht übermässig auf die genannten Nachbarparzellen entwässert.