Weiter bestimmt die erwähnte Auflage, dass der Bodenaufbau, die Durchlässigkeit und Speicherfähigkeit des Baugrundstücks vorgängig (vor Bauausführung) von Fachleuten abzuklären sind. Zeigen die Abklärungen, dass der Untergrund für eine Versickerung nicht geeignet ist, muss das Dachwasser an die Schwemmkanalisation angeschlossen werden. Für die angrenzenden Nachbargrundstücke dürfen infolge der Sauberwasserversickerung oder durch das Oberflächenwasser keine Beeinträchtigungen entstehen. Es darf nur Sauberwasser dem Versickerungsschacht zugeführt werden. Der Anschluss von Vorplatzwasser jeglicher Art ist nicht zulässig (Vorakten, - 13 -