ohnehin auf der Hand, dass die Attikageschosse beim vorliegenden Projekt weiterhin nordfassadenbündig erstellt und an den Süd- und/oder Westfassaden um einige cm zurückversetzt werden (vgl. dazu Vorakten, act. 104). Entsprechend ist auch die vorinstanzliche Auffassung, wonach die Projektanpassung keine nachteiligen Auswirkungen auf die Nachbarliegenschaften und deren Bewohner oder die sonstige Umgebung habe, nicht zu beanstanden.