des Vorhabens zu prüfen (BGE 124 II 293, Erw. 26b). Demnach kann die Aufteilung einer Baubewilligung in mehrere Zwischenschritte oder Teilverfügungen gegen das Gebot der materiellen Koordination gemäss Art. 25a RPG und der umfassenden Interessenabwägung verstossen, wenn sich einzelne Aspekte oder Anlageteile nicht sinnvoll isoliert beurteilen lassen, sondern eine Gesamtschau verlangen (Urteil des Bundesgerichts 1C_150/2009 vom 8. September 2009, Erw. 2.2 mit Hinweisen).