anstelle von Satteldächern, ungenügende Versickerungsmöglichkeiten für das Meteorwasser und in diesem Zusammenhang eine unzulässige Terrainaufschüttung auf dem Baugrundstück ohne Sicherungsmassnahmen an den Parzellengrenzen gegen eine übermässige Entwässerung auf die Nachbargrundstücke, zu steile und zu wenig gesicherte Böschungen entlang den Parzellengrenzen und ein fehlendes Konzept zur Sicherung der Baugrube, das schon im Baubewilligungsverfahren beizubringen sei.