Weitere Rügen betreffen die Überschreitung der zulässigen Ausnützungsziffer durch die Nichtanrechnung der im Erdgeschoss der Mehrfamilienhäuser geplanten Veloräume an die anrechenbaren Geschossflächen, die Überschreitung der zulässigen Attikageschossflächen, eine dem Freiraumkonzept X. widersprechende Vorgartengestaltung, eine unübersichtliche, gegen die Verkehrssicherheit verstossende Ein-/Ausfahrt in die Tiefgarage, nicht ortsbildverträgliche Flach- anstelle