schutz eingehalten werden könne. Spätere diesbezügliche Nachbesserungen wären kostenaufwendig bzw. im Falle der Garagenausfahrt sogar unmöglich, weil durch eine lärmmindernde Aufrüstung einer schallhart ausgestalteten Rampenoberfläche der Querschnitt nicht mehr gewährleistet wäre. Schliesslich sei nicht ersichtlich, wie der vorgesehene Spielplatz so umgestaltet werden könne, dass die Auflage einer Mindestbreite von 5 m eingehalten werden könne, ohne die Sitzplätze der Erdgeschosswohnungen zu tangieren. Ein Nichteinbezug der Nachbarn in die Lösung all dieser derzeit noch ungeklärten Fragen verletze deren rechtliches Gehör.