In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragten die Beschwerdeführer die Einholung einer Stellungnahme der Ortsbildkommission X. zum Bauvorhaben, insbesondere zur Dach- und Vorgartengestaltung am Z.- Weg, und die Durchführung eines Augenscheins vor Ort. 2. Mit Beschwerdeantworten vom 15. November 2021, 7. Dezember 2021 und 10. Dezember 2021 beantragten das BVU, Rechtsabteilung, der Gemeinderat X. und das Baukonsortium Y.-Weg je die kostenfällige Abweisung der Beschwerde; letzteres soweit darauf eingetreten werden könne.