Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 4. Oktober 2021 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. Am 24. Januar 2019 erteilte der Gemeinderat X._____ dem Baukonsortium Y.-Weg die Baubewilligung für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern auf der Parzelle Nr. aaa. Die unter anderem von A. und B._____, Eigentümer der benachbarten Parzelle Nr. bbb, gegen das Bauvorhaben erhobene Einwendung wies der Gemeinderat ab (soweit diese nicht gegenstandslos geworden sei).