Erst in ihrer Einsprache vom 1. Juli 2021 korrigierte die Beschwerdeführerin ihre früheren Angaben und machte stattdessen geltend, trotz ihrer im Januar 2020 begonnenen Eheprobleme die eheliche Beziehung und das Zusammenleben zunächst noch fortgesetzt zu haben, während ihr damaliger Ehemann erst im Mai 2020 aus der ehelichen Wohnung ausgezogen und zu seinem Bruder gezogen sei. Ihre abweichenden früheren Angaben erklärte sie damit, dass sie sich auf unzutreffende Angaben im serbischen Scheidungsverfahren gestützt habe und ihr die Bedeutung ihrer Angaben nicht bewusst gewesen sei.