Am 29. November 2021 (Postaufgabe) teilte die Beschwerdeführerin dem Verwaltungsgericht unter Beilage eines entsprechenden Arbeitsvertrages mit, sie habe am 13. November 2021 eine Stelle als Hilfsköchin/Reinigungskraft angetreten (act. 27 ff.). Die Beschwerdeantwort der Vorinstanz und die nachgereichten Unterlagen der Beschwerdeführerin wurden mit Instruktionsverfügungen vom 29. November bzw. 1. Dezember 2021 der jeweiligen Gegenpartei zur Kenntnisnahme -4- zugestellt (act. 25 f., 30 f.). Es wurde kein weiterer Schriftenwechsel angeordnet.