Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs verfügte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) am 4. Juni 2021, dass die am 31. Dezember 2020 abgelaufene Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin nicht mehr verlängert werde und die Genannte sowie deren beiden Kinder aus der Schweiz weggewiesen würden (MI1-act. 122 ff.). B. Gegen die Verfügung des MIKA vom 4. Juni 2021 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingaben vom 1. Juli 2021 beim Rechtsdienst des MIKA (Vorinstanz) Einsprache (MI1-act. 132 ff., 144). Am 5. Oktober 2021 erliess die Vorinstanz folgenden Einspracheentscheid (act. 1 ff.): 1. Die Einsprache wird abgewiesen.