Mit (zweitinstanzlichem) Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 5. November 2019 wurde der Ehemann der Beschwerdeführerin wegen sexueller Nötigung und sexueller Handlungen mit einem Kind unter anderem für fünf Jahre des Landes verwiesen (MI1-act. 98, 151). Die hiergegen erhobene Beschwerde wies das Bundesgericht mit Urteil 6B_83/2020 vom 18. Juni 2020 ab, soweit es auf diese eintrat. Hierauf liess sich die Beschwerdeführerin per 28. August 2020 (MI1-act. 95) scheiden.