Steuerämter oder Finanzverwaltungen näher an der Materie und kennen die tatsächlichen Verhältnisse der betroffenen Steuerpflichtigen besser als der in der Praxis vom Steuerbezug relativ weit entfernte Gemeinderat. Folglich sind es auch die besagten Amtsstellen, die am ehesten zur Einschätzung in der Lage sind, ob die Bezahlung einer Steuerschuld als gefährdet erachtet werden muss. - 17 -