Der Satz "er bezeichnet eine zuständige Amtsstelle" habe zwar keine eigenständige Bedeutung, soweit im herkömmlichen Sinne eine Delegation an die Finanzverwaltung stattfinde, denn der Gemeinderat habe diese Kompetenz schon kraft Gemeindegesetz. Diese Formulierung lasse jedoch die Möglichkeit offen, für mehrere Gemeinden eine gemeinsame Amtsstelle zu bezeichnen (Botschaft 1997, S. 126; vgl. auch Protokoll zur 13. Sitzung der Projektleitung Totalrevision 1997/99 vom 13. Juli 1994, S. 4; vgl. auch Bericht des Regierungsrates für die Vernehmlassung zur Totalrevision des Steuergesetzes, S. 108). Dies bedeutet zweierlei: