Erst in den Beratungen der Nichtständigen Kommission Nr. 07 "Steuergesetz" wurde ein spezielles Augenmerk auf die Terminologie gelegt: Zwar kam es an der 25. Sitzung vom 12. Dezember 1997 in Bezug auf die Bestimmung "§ 222: Bezug; Bezugsbehörden" zunächst noch zu keiner Wortmeldung (Protokoll zur zit. Sitzung, S. 418).