Im Kurzkommentar zum Vorentwurf I PL Bezug, Erlass und Sicherung der Steuer vom 17. August 1994 figurierte dann wiederum "Bezugsbehörde" als Obertitel und dies ohne weitere Erläuterungen. Auch im Gesetzesentwurf des Regierungsrates wurde als Marginalie des heutigen § 222 StG (§ 230 E-StG) wiederum der Begriff "Bezugsbehörde" verwendet, ebenso auf S. 126 der Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat vom 21. Mai 1997 (97.002968, Bericht und Entwurf zur ersten Beratung; nachfolgend: Botschaft 1997), wo der Titel "§ 222 (Bezugsbehörden)" gesetzt wurde.