Sie kam zusammengefasst zum Schluss, dass im Rahmen der Totalrevision an der bisherigen Behördenorganisation bzw. den Zuständigkeiten betreffend Bezug, Erlass und Sicherung der Steuern, festgehalten worden sei, womit auch im revidierten Recht der Gemeinderat und das KStA für den Erlass und die Sicherstellung der Steuern zuständig sein müssten. Überdies habe sich insbesondere die "Nichtständige Kommission" des Grossen Rates ausführlich mit der Problematik der Begrifflichkeiten im neunten Teil des StG befasst und diese rege diskutiert. Das Ziel sei eine Vereinheitlichung und Bereinigung der Begriffe gewesen.