A. 1. Mit Verfügung vom 10. August 2020 verpflichtete das Inkassobüro X.-Y. A. zur Sicherstellung von Fr. 19'608.80 zuzüglich Kosten. Damit sollten die im Verlustschein vom 17. Dezember 2015 verurkundeten Forderungen gedeckt werden. Dem besagten Verlustschein lagen drei frühere Verlustscheine zugrunde, welche wegen Ausständen bei den Kantons- und Gemeindesteuern 2005 – 2007 ausgestellt worden waren. Zur Begründung der Sicherstellungsverfügung führte das Inkassobüro X.-Y. an, A. habe per 1. April 2020 eine Kapitalauszahlung über Fr. 23'591.55 erhalten und diese nicht gemeldet.