5.3. Zur Kürzung der Direktzahlungen im Umfang von Fr. 5'000.00 wegen des unglaubwürdigen Auslaufjournals (für den Zeitraum vom 14. Januar bis 22. Januar 2021) gesellt sich noch diejenige im Betrag von Fr. 400.00 wegen der zwei bei der Tierschutzkontrolle vom 26. Januar 2021 ebenfalls festgestellten verschmutzten Rinder (Vorakten, act. 18 und 20), sodass sich die Kürzungen auf einen Gesamtbetrag von Fr. 5'400.00 belaufen.