Unter diesen Voraussetzungen rechtfertigt es sich nicht, beim bei der Kontrolle vom 26. Januar 2021 festgestellten Mangel der Nichtgewährung oder nicht glaubwürdigen Gewährung von im Auslaufjournal eingetragenen Ausläufen von einem Wiederholungsfall mit Verdoppelung der Punktezahl von - 29 -