Dort weist im Gegensatz zum Kontrollrapport vom 26. Januar 2021 (Vorakten, act. 18) wie auch zum Erläuterungsschreiben des Veterinärdienstes vom 5. Februar 2021 (Vorakten, act. 35 f.) nichts darauf hin, dass im Auslaufjournal (für September und Anfang Oktober 2020) nicht oder nicht glaubwürdig gewährte Ausläufe eingetragen wurden. Der Kontrollpunkt Anhang 8, Ziff. 2.3.1 lit. c DZV war demnach damals nicht betroffen. Erst im Rahmen des Schreibens der Abteilung Landwirtschaft vom 16. Oktober 2020 betreffend Beurteilung der Direktzahlungen für das Jahr 2020 (Vorakten, act.