5.2. Bei der ersten Tierschutzkontrolle vom 1./2. Oktober 2020 wurde dem Beschwerdeführer seitens des Veterinärdienstes neben der Verschmutzung von damals zwölf betroffenen Tieren lediglich vorgeworfen, dass er seinen vier Maststieren während mehr als 14 Tagen keinen Auslauf gewährt habe (was nach dem oben Gesagten den Kontrollpunkt Anhang 8, Ziff. 2.3.1 lit. d DZV betrifft). So steht es jedenfalls im Kontrollbericht Primärproduktion (Vorakten, act. 1 und 6) wie auch im Erläuterungsschreiben des Veterinärdienstes vom 13. Oktober 2020 (Vorakten, act. 14 f.). Dort weist im Gegensatz zum Kontrollrapport vom 26. Januar 2021 (Vorakten, act.