Dass diese beiden Kontrollpunkte nicht miteinander vermischt werden dürfen, widerspiegelt sich auch im Kontrollrapport des Veterinärdienstes vom 26. Januar 2021 (Vorakten, act. 18), worin unter Nr. 2 der Mangel der seit mehr als 14 Tagen nicht mehr bewegten Tiere in Anbindehaltung und unter Nr. 3 die falschen - 28 - Aufzeichnungen im Auslaufjournal über gewährte Ausläufe erwähnt wurden.