Die relativ harte Bestrafung von falschen Journaleinträgen ist durchaus geeignet, Landwirte von einer entsprechenden Falschbeurkundung abzuhalten, was im öffentlichen Interesse liegt und generell der Zuverlässigkeit des Auslaufjournals dient. Landwirte, die sich der schwerwiegenden Konsequenzen eines solchen Verhaltens bewusst sind, erhalten dadurch einen starken Anreiz, den Tieren regelmässig Auslauf zu gewähren und – vor allem – bei den Einträgen im Auslaufjournal nicht zu schummeln. Die Botschaft muss lauten, dass sich Schummeln keinesfalls lohnt und zu einem zusätzlichen Nachteil führt. Ohne zusätzlichen Nachteil für falsche Journaleinträge wäre der Anreiz gross, das Auslaufjour-