Wenn er seinen Tieren im Januar 2021 regelmässig Auslauf gewährt hätte, was aufgrund der Indizienlage unwahrscheinlich ist, hätte sich bei der Tierschutzkontrolle vom 26. Januar 2021 ein anderes Bild präsentiert und er wäre nicht in die Lage gekommen, das Gegenteil beweisen zu müssen. Damit stösst seine Kritik, es werde von ihm der nicht zumutbare Nachweis eines regelmässigen Auslaufs (anhand von Fotos oder Satellitenbildern) verlangt (Triplik, S. 9, Ziff. 28; Protokoll, S. 25), ins Leere. Falsche Journaleinträge über nicht gewährte Ausläufe, und von solchen ist bei unglaubwürdigen Journaleinträgen allemal auszugehen, erhöhen den Unrechtsgehalt der nicht gewährten Ausläufe.