Er moniert, paradoxerweise würden ihm dadurch nun jene Mittel entzogen, die er für eine natur- und umweltfreundliche Bewirtschaftung im Bereich Ackerund Rebbau benötige, ohne dass er das Wohl seiner Tiere, denen er keinen genügenden Auslauf gewährt haben soll, was ausdrücklich bestritten werde, gefährdet habe. In der vorerwähnten Höhe stehe die Kürzung von Direktzahlungen in keinem angemessenen Verhältnis zum angeblichen Verstoss gegen tierschutzrechtliche Vorgaben. Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit sei die Kürzung unhaltbar und auch insofern aufzuheben.