4. 4.1. Eine Kürzung von Direktzahlungen im Umfang von über Fr. 60'000.00 für das Beitragsjahr 2021 würde den Beschwerdeführer (wirtschaftlich) zweifelsohne hart treffen (Beschwerde, S. 16 Ziff. 48; Protokoll, S. 21). Er moniert, paradoxerweise würden ihm dadurch nun jene Mittel entzogen, die er für eine natur- und umweltfreundliche Bewirtschaftung im Bereich Ackerund Rebbau benötige, ohne dass er das Wohl seiner Tiere, denen er keinen genügenden Auslauf gewährt haben soll, was ausdrücklich bestritten werde, gefährdet habe.