ändert würde (statt vieler: BGE 145 I 167, Erw. 4.1; Urteil des Bundesgerichts 1C_285/2021 vom 17. Dezember 2021, Erw. 2.2). Die von der Vorinstanz in der Duplik präsentierten Bilder zu Trittspuren, die Kühe im Schnee üblicherweise hinterlassen, sind insofern illustrativ und aufschlussreich, als sie das grosse horizontale und vertikale Ausmass von solchen Trittspuren verdeutlichen. Es erscheint undenkbar, dass Spuren dieser Art durch ein wenig Neuschnee und Wind, der für keine sichtbaren Schneeverwehungen sorgt, vollständig überdeckt respektive verwischt werden könnten.