7) ist aus Sicht des Verwaltungsgerichts ebenfalls entbehrlich. Auch ohne solches Gutachten ist anhand der Fotos und Videoaufnahmen zur Tierschutzkontrolle vom 26. Januar 2021 (Vorakten, act. 22–30; CD-ROM) ohne weiteres erkennbar, dass auf der Weide und insbesondere im Bereich des Durchgangs vom Stall zur Weide keinerlei Trittspuren von Rindern vorhanden waren, was sich weder durch frischen Schneefall von wenigen cm (gemäss den vorliegenden Wetterdaten) noch durch einen starken Wind, der keine von blossem Auge sichtbaren Schneeverwehungen erzeugt hat, befriedigend erklären lässt.