In der Mail des Tierschutzkontrolleurs (Vorakten, act. 136 f.) wird im Übrigen nicht behauptet, der Beschwerdeführer sei beim ersten Teil der Kontrolle vor Ort gewesen. Rückschlüsse auf den generellen Wahrheitsgehalt der Angaben in der betreffenden Mail lassen sich aus diesem Umstand keine ziehen. Sollte der Tierschutzkontrolleur mit Bezug auf zu erwartende Schäden an der Dachrinne im Laufhof einer Fehleinschätzung unterlegen sein (vgl. dazu Replik, S. 12 Ziff. 26 mit Hinweis auf die stabile Konstruktion aus 3 mm dickem Stahlblech), lässt sich daraus ebenso wenig auf einen wahrheitswidrigen Inhalt der Mail schliessen.