Vielmehr dürften ihn diese dazu veranlasst haben, nachzuschauen, ob dort, wo sich die Kontrolleure aufgehalten hatten, alles in Ordnung war. Entsprechend ist davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer mit seinen Bemühungen, den Weidezaun instand zu stellen, zu verbergen versuchte, dass er seinen Tieren im Kontrollzeitpunkt schon seit längerer Zeit keinen Auslauf mehr gewährt hatte. Die Behauptung des Beschwerdeführers, er habe den Weidezaun am 26. Januar aufgrund der Spuren im Schnee nur gewohnheitsmässig überprüft (Replik, S. 9 Ziff. 20), vermag nicht zu überzeugen, wenn er an diesem Nachmittag ohnehin nicht vorhatte, die Tiere auf die Weide zu lassen.